RSKTV Player Pro ist ein Medienplayer. Er stellt keinerlei Inhalte bereit, hostet, verkauft und empfiehlt sie nicht: weder Sender noch Filme noch Inhalte-Abonnements. Playlists und Zugänge werden von der Nutzerin oder dem Nutzer hinzugefügt, die oder der dafür allein und vollständig verantwortlich ist.
1. Was diese Richtlinie regelt
Sie beschreibt, wie der Herausgeber eine Meldung über eine Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung des Players behandelt und was folgt, wenn gegen dieselbe Nutzerin oder denselben Nutzer mehrere begründete Meldungen vorliegen. Sie ergänzt Artikel 9 des Impressums und Artikel 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Rahmen ist genau umrissen, und das sei gleich gesagt: Der Herausgeber stellt keine Inhalte bereit, hostet und empfiehlt keine und hostet keinen Stream — er kann daher keine Inhalte entfernen, die nicht bei ihm liegen. Sein Server bewahrt jedoch, Gerät für Gerät und ausschließlich zu Anzeigezwecken, die Titelliste der dort hinterlegten Playlist auf. Er kann somit einen gemeldeten Stream identifizieren, ihm auf dem betreffenden Gerät den Zugang entziehen und auf die Lizenz einwirken.
2. Eine Meldung einreichen
Meldungen gehen an die im Impressum genannte Kontaktadresse. Damit sie bearbeitet werden können, müssen sie enthalten:
- Identität und Kontaktdaten der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers bzw. der bevollmächtigten Person sowie die Eigenschaft, in der sie handelt;
- die Bezeichnung des Werks oder des geltend gemachten Rechts;
- die Angaben zur Identifizierung der beanstandeten Nutzung — insbesondere die Gerätekennung oder die betreffende Quelle, ohne die der Herausgeber die Meldung keiner Lizenz zuordnen kann;
- eine Erklärung nach bestem Wissen, dass die gemeldete Nutzung nicht gestattet ist;
- eine Erklärung, dass die gemachten Angaben zutreffen.
Eine unvollständige Meldung wird mit Hinweis auf das Fehlende zurückgesandt. Eine offensichtlich missbräuchliche Meldung wird nicht bearbeitet; der Herausgeber behält sich vor, daraus Folgerungen zu ziehen.
3. Bearbeitung
Der Herausgeber bestätigt den Eingang in angemessener Frist, prüft die Vollständigkeit und die Berechtigung der meldenden Person und würdigt die vorgelegten Unterlagen. Er ist weder Richter noch Schiedsrichter des Urheberrechts: Er nimmt zur Kenntnis, was ihm ordnungsgemäß angezeigt wird.
Ist die Meldung begründet und einer identifizierten Lizenz zuzuordnen, verwarnt der Herausgeber die Nutzerin oder den Nutzer und kann die Lizenz nach Artikel 12 sperren.
4. Wiederholte Nutzung
Liegen gegen eine Nutzerin oder einen Nutzer wiederholt begründete Meldungen vor, gilt für die Lizenz Folgendes:
- Erste begründete Meldung — schriftliche Verwarnung, Hinweis auf die Pflichten aus Artikel 8 und Entfernung der betreffenden Quelle durch die Nutzerin oder den Nutzer.
- Zweite begründete Meldung — Sperrung der Lizenz bis zur Abhilfe.
- Dritte begründete Meldung — endgültige Kündigung der Lizenz ohne Erstattung gemäß Artikel 12.
Diese Abfolge ist nicht schematisch. Der Herausgeber berücksichtigt die Schwere, die Vorsätzlichkeit und den zeitlichen Abstand: Meldungen, die Jahre auseinanderliegen, gelten nicht als Wiederholung. Umgekehrt kann eine offenkundige und umfangreiche Verletzung eine sofortige Kündigung ohne die vorherigen Stufen rechtfertigen.
Eine solche Kündigung betrifft die Lizenz, nicht die Person: Der spätere Erwerb einer neuen Lizenz bleibt möglich, außer bei schwerer und wiederholter Verletzung.
5. Eine Maßnahme anfechten
Wird eine Lizenz gesperrt oder gekündigt, wird die betroffene Person informiert und kann die Maßnahme unter derselben Kontaktadresse anfechten, indem sie ihre Rechte an der betreffenden Quelle darlegt. Der Herausgeber prüft den Vorgang erneut und stellt die Lizenz wieder her, wenn die Anfechtung begründet ist.
6. Verzeichnis
Der Herausgeber verzeichnet die eingegangenen Meldungen, die vorgenommenen Prüfungen und die getroffenen Maßnahmen. Das Verzeichnis ist intern; es kann einer zuständigen Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden.
Die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet.